Ärztliche Zweitmeinung

Schmerzmedizin Bonn PDF Icon Wichtige Informationen im Überblick!

Jeder Versicherte hat das Recht, sich bei Fragen zur der von ihrem behandelnden Arzt vorgeschlagenen Therapie oder Zweifeln am besprochenen Konzept, ein zweite Meinung einzuholen. Sinnvoll erscheint diese Option bei schwerwiegenden Erkrankungen, aber auch vor Beginn langfristiger Behandlungen oder vor planbaren operativen Eingriffen. Hier kann die zweite ärztlich Meinung helfen, den Nutzen und die Risiken der geplanten Therapie besser einschätzen zu können und das Vertrauen zum behandelnden Arzt im Idealfall zu stärken.

Habe ich alles richtig verstanden? Ist meine Entscheidung die Richtige?

Diese Fragen kommen häufig erst nach einem Arztbesuch auf. Nach Stellung einer ernsten Diagnose werden in Gesprächen im Freundes- oder Familienkreis oft Aspekte diskutiert, die im persönlichen Gespräch mit dem behandelnden Arzt nicht zur Sprache gekommen sind. Oft kommt auch die Frage nach der diagnosespezifischen Kompetenz des Arztes auf, welche zu einer zusätzlichen Verunsicherung führen kann.

Ist der Arzt der Spezialist zum Thema? Erhalte ich die bestmögliche Behandlung?

Eine ärztliche Zweitmeinung (Second Opinion) kann sehr wichtig und von großem Einfluss für die Beurteilung der Risiken und Chancen sein, insbesondere auch vor planbaren operativen Eingriffen. Für den Patienten bedeutet die ärztliche Zweitmeinung eine wichtige Maßnahme zur transparenten, umfassenden und ausgewogenen Patienteninformation. Nicht zuletzt kann ein Zweitbefund auch hilfreich dabei sein, den richtigen Facharzt für die vorliegende Diagnose und die anstehende Therapie auszuwählen. Viele Mediziner empfehlen ihren Patienten diesen Schritt sogar nachdrücklich und haben Verständnis, dass Patienten in der besonderen Situation nach Stellung einer ernsthaften Krankheitsdiagnose meist aus Angst verunsichert und skeptisch reagieren. In dieser Situation wünschen Patienten Klarheit und möchten sich oft durch eine qualifizierte Zweitmeinung absichern.

Um die Diagnose und die vorgeschlagene Therapie zu überprüfen, sollte nicht das gesamte diagnostische Verfahren wiederholt werden. Wenn teilweise auch einzelne Befunde zur besseren Einschätzung ergänzend erhoben werden müssen, so richtet sich die Zweitmeinung in den meisten Fällen anhand bereits vorliegender Befunde wie z.B. Röntgenbildern oder Laborwerten aus. Hierzu hat der Patient einen gesetzlichen Anspruch auf Aushändigung aller Unterlagen und Untersuchungsergebnisse des Erstbefundes. Im vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnis sollte die Herausgabe der Untersuchungsbefunde grundsätzlich keine Schwierigkeit sondern eine Selbstverständlichkeit darstellen.

In unserer Praxis können Sie eine ärztliche Zweitmeinung zu wirbelsäulenchirurgischen Fragestellungen (Bandscheiben-OP z.B.) sowie zu einer Operation der Schulter, Hüfte oder Knie einholen. Durch die manual- und schmerztherapeutische Weiterbildung und die langjährige Tätigkeit als Schmerztherapeut und die Etablierung des Schmerzzentrums in Bonn-Bad Godesberg sowie umfangreiche Weiterbildungen konnte ich Erfahrungen mit solchen Krankheitsbildern sammeln und stehe Ihnen mit diesen Qualifikationen und ggf. auch Diskussionen der Einzelfälle in der interdisziplinären Schmerzkonferenz für die Einholung einer Zweitmeinung gerne zur Verfügung.

 

Schmerzmedizin Bonn PDF Icon Doppelt hält besser Zweitmeinung vor Hüft-, Knie-, Schulter oder Rückenoperation

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